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  Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Anzeigenverträge
„Anzeigenvertrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen bzw. Fremdbeilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in HERZOaktuell zum Zweck der Verbreitung.
Anzeigen sind vorbehaltlich einer anderweitigen, schriftlichen Vereinbarung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
Ablehnung und Nichterfüllung von Verträgen
Wird ein Vertrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber von HERZOaktuell, mandelkow GmbH, nachfolgend Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass des Auftragnehmers zu erstatten.
Anzeigenverträge, die ausschließlich in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen in HERZOaktuell veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Vertrag auf diese Weise auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Verträge, die nach dem Annahmeschluss eingehen, werden in Reihenfolge des Eingangs, jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten erfüllt. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Anzeigenvertrag bzw. Beilagenvertrag zurückzutreten oder die Annahme und Veröffentlichung bzw. Verteilung einzelner Anzeigen bzw. Beilagen abzulehnen, wenn der Inhalt der Anzeige oder Beilage gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, Rechte Dritter hierdurch verletzt werden oder die Reputation oder der Ruf des Auftragnehmers hierdurch verletzt wird. Dies gilt auch für Verträge, die bei Geschäfts- und Annahmestellen, telefonisch oder bei Vertretern aufgegeben werden.
Der Auftragnehmer hat das Recht, von den Beilageverträgen zurückzutreten oder die Annahme und Verteilung einzelner Beilagen zu verweigern, wenn diese Fremdanzeigen enthalten oder von Werbegemeinschaften mit Einzelwerbung ihrer Mitglieder ausgeführt sind.
Die Ablehnung einzelner Anzeigen oder Beilagen sowie der Rücktritt vom jeweiligen Vertrag wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
Änderungen und Streichungen in Anzeigen
Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneter Texte behält sich der Auftragnehmer vor, nach Hinweis gegenüber dem Auftraggeber Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
Abbestellungen bzw. Änderungen; Übernahme der Kosten
Der Auftraggeber hat das Recht, den Abruf einzelner Anzeigen bis spätestens zum Anzeigenschluss bzw. zum letzten Beilageänderungstermin schriftlich zu widerrufen und Änderungen von Anzeigen bis spätestens zum Anzeigenschluss schriftlich mitzuteilen. Widerruft der Auftraggeber den Abruf einer Anzeige oder ändert er die Anzeige nach Satz 1, hat er für bereits gesetzte Anzeigen die tatsächlich entstandenen Satzkosten, mindestens jedoch 50% des Preislistenpreises für die betroffene Anzeige dem Auftragnehmer zu erstatten, es sei denn der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach.
Der Auftraggeber hat die Kosten für die Anfertigung bestellter Lithos und Zeichnungen, für das Zusammenfügen von Vorlageteilen sowie für die von ihm gewünschten oder zu vertretenden, erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung zu tragen.
Chiffré-Anzeigen
Bei Chiffré-Anzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Eingänge auf Chiffré-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Eingänge, die in dieser Frist nicht abgeholt oder angefordert wurden, werden vernichtet.
Eingehende Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Chiffré-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Eingehende Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 30g) überschreiten, sowie Päckchen, Waren-, Bücher- und Katalogsendungen sind von der Entgegennahme und Weiterleitung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit dem Auftragnehmer die Selbstabholung oder die gebührenpflichtige Zurücksendung zu vereinbaren. Auch kann der Auftraggeber den Auftragnehmer ein Vertretungsrecht dahingehend einräumen, die eingehende Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen.
Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert.
Anzeigenbeleg
Bei der Abwicklung über Werbungsmittler liefert der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch einen Anzeigenbeleg. Statt eines Beleges kann der Auftragnehmer eine Bestätigung über die Veröffentlichung der Anzeige erteilen.
Bei Fließsätzen, PR-Anzeigen und privaten Anzeigen besteht kein Anspruch auf Belegausschnitt.
Zahlungsweise, Zahlungsverzug, Stundung
Private Anzeigen werden nur bei Barzahlung oder bei Teilnahme am Bankeinzug entgegengenommen. Eine Zahlung nach Rechnungserhalt mit Bankeinzug ist nur bei gewerblichen Auftraggebern möglich. Sämtliche Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie der weitere Verzugsschaden berechnet. Im Fall des Zahlungsverzuges steht der Auftragnehmer eine Zurückbehaltungsrecht bezüglich der weiteren Leistungen im Rahmen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung der Forderung zu.
Sonderberechnung, gesonderte Preisliste, nachträglicher Nachlass
Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven sowie für großformatige Anzeigen, Anzeigen-Beilagenstrecken und Anzeigen mit speziellen Formaten in einer gesonderten Preisliste zu regeln.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Anzeigen- und Beilagenpreise für Anzeigen und Beilagen in HERZOaktuell für solche Anzeigen und Beilagen zu erhöhen, die erst später als vier Monate nach Vertragsabschluss veröffentlicht werden oder erscheinen.
Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen schriftlichen und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigten Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vorneherein berechtigt. In Fällen der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bei der Übersendung des Probeabzugs in der gesetzten Frist mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Werden durch die Anzeige oder die zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen Rechte Dritter verletzt, so hat der Auftraggeber die Pflicht, den Auftragnehmer von hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Filme und Fotoabzüge werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Geht beim Auftragnehmer eine solche Anforderung nicht ein, werden Filme und Fotoabzüge nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Ablauf des Auftrages vernichtet.
Verantwortlichkeit des Verlags; Haftungsfreistellung
Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Der Auftragnehmer wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweiligen gültigen Anzeigentarifs.
Gewährleistung
Bei Mängeln der Leistung des Auftragnehmers kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehlt oder ist sie unmöglich, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsrechte beträgt ein Jahr.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie mehr als 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von dem Absinken so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aller Art sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziffer 34 und 35 ausgeschlossen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere auch für Schäden aus mangelhafter Leistung, aus Verzug, sonstiger Verletzung vertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei der Verletzung wesenticher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens, es sei denn, dieser Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder es handelt sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Höhere Gewalt; Arbeitskampfmaßnahmen
Fälle höherer Gewalt suspendieren die Vertragspflichtung der Parteien für die Dauer und den Umfang der Störung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfang vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Entsprechendes gilt für vom Auftragnehmer unverschuldete Arbeitskampfmaßnahmen.
Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers
Ein Ausschluss von Anzeigen- und Beilagenverträgen von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmt Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
Urheberrecht und Datenschutz
Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen übernommen wird, liegt das Urheberrecht ausschließlich beim Auftragnehmer. Vervielfältigung und/oder elektronische Speicherung ist nur mit schriftlicher Genehmigung vom Auftragnehmer zulässig.
Der Auftragnehmer speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden (§33 BDSG).
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen Ihnen geschlossenen Verträgen den Ort des Sitzes des Auftragnehmers in Herzogenaurach.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen
Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.
Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.
Der Auftragnehmer nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht den zusätzlichen Geschäftsbedinungen für digitale Anzeigenvorlagen entsprechen.
Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.
Fehlerhaft übergebende digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.
Produziert wird innerhalb der Normen und Richtlinien
der ISO 12647-2.
 
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